Wie oft darf man mit einem Elektrogrill grillen

Aktualisiert: August 16, 2022,

Wie oft darf man 2023 mit einem Elektrogrill grillen?

Der Sommer ist für viele Menschen die beliebteste Jahreszeit. Der Garten steht in voller Blütepracht und abends wird mit der ganzen Familie gegrillt. Während sich Hausbesitzer von freistehenden Häusern über ihre Nachbarn keine Gedanken machen müssen, müssen sich Mieter beim Grillen sich an bestimmte Regeln halten.

Grillen auf dem Balkon

Wie oft darf man mit einem Elektrogrill grillen?In vielen Mietverträgen ist das Grillen ganz klar geregelt. Ein Holzkohlegrill ist natürlich auf jedem Balkon verboten. Das dient zur eigenen Sicherheit und zum Schutz der Nachbarn. Der häufig starke Qualm kann in die eigene Wohnung ziehen oder die Nachbarn belästigen.

In Einzelfällen kann es hierdurch sogar zu einem Brand oder einer Rauchvergiftung führen. Eine gute Alternative ist ein Elektro-Grill. Er verursacht keinen Rauch und auch keine unangenehmen Gerüche. Hochwertige Elektro-Grills arbeiten sicher und dürfen auf jedem Balkon genutzt werden. Aber wie häufig ist das Grillen auf einem Balkon mit einem Elektrogrill erlaubt?

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Grillen auf dem Balkon

Wie häufig tatsächlich mit einem Elektrogrill gegrillt werden darf, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Aber auch, wie gut man sich mit seinem Nachbarn versteht ist ein Kriterium für die Häufigkeit eines Grillvergnügens. Vor einer Grillfeier mit Freunden sollten Nachbarn immer informiert werden. Während sich Besitzer von freistehenden Einfamilienhäusern immer frei entscheiden können, wie häufig sie grillen, sollten sich Mieter vorab über die Geflogenheiten des Hauses informieren.

AnwendungsortDann gibt es auch keinen Ärger mit dem Vermieter oder den Nachbarn. Ein eigener Garten lädt immer zum Grillen ein. Auch wenn ein Elektrogrill nicht viel Rauch produziert, so geht es hier eher um die Lautstärke, die bei einem Grillvergnügen herrscht. Laut dem Landgericht München gibt es kein generelles Grillverbot.

Es gibt aber auch keine generelle Grillerlaubnis. Nachbarn müssen grundsätzlich das gelegentliche Grillen in Kauf nehmen. Wenn aber starke Beeinträchtigungen, dann kann sogar ein generelles Grillverbot in Betracht gezogen werden (Az.: I 15 S 22735/03).

 Grillen oder nicht?

 Die Entscheidungen der unterschiedlichen Gerichtsurteile, ob ein Grillen verboten oder erlaubt ist, weichen stark voneinander ab. Hier kommt eher eine Einzelfallentscheidung im Betracht. Wohl kaum einen Nachbarn stört es, wenn ein Mieter im obersten Stockwerk abends nach Feierabend den Grill anschmisst, um mit der Familie den Feierabend zu genießen. Ganz anders kann das im Erdgeschoss aussehen.

Rauch zieht bekanntlich nach oben und auch wenn ein Elektrogrill nicht viel Rauch verursacht, so kann alleine der Geruch des Grillguts für Nachbarn sehr störend sein. Ein Gerichtsurteil in Bonn aus dem Jahre 1997 besagt, dass es Severin PG 2792zwischen April und September in Ordnung ist, wenn monatlich einmal der eigene Grill auf der Terrasse oder dem Balkon genutzt wird.

Hierbei wurde aber festgehalten, dass der Nachbar mindestens 48 Stunden vorher informiert werden muss. Etwas häufiger (2 Mal im Monat) darf laut dem Landgericht Aachen in einem von allen Nachbarn am weitesten entfernten Ort im Garten gegrillt werden.

Eine gütliche Einigung

Damit es keinen Stress mit den Nachbarn oder dem Vermieter gibt, ist es immer ratsam, anstatt einem Holzkohlegrill einen Elektrogrill zu verwenden. Zusätzlich ist es immer besser, wenn man sich gut mit den Nachbarn versteht. Vielleicht reicht man einfach einmal eine duftende frisch gegrillte Bratwurst über den Gartenzaun. Schließlich drücken tolerante Nachbarn immer eher ein Auge zu und ein gemeinsamer Grillabend würde die nachbarschaftliche Verbundenheit noch mehr verstärken.

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